Angelrichtlinien
Es darf nur mit gültigem Sportfischerpass und gültigem Angelschein gefischt werden.
Das Angeln ist mit 3 Angelruten und einer Köderfischsenke von 1x1 m² erlaubt.
in der Zeit vom 01.01. -31.12. jeden Jahres von km Stein 52 bis Ende Sorge - Einmündung Sorge aufwärts bis Sandschleuse
Mindestmaße und Schonzeiten:
Aal: 50 cm Karpfen: 35 cm Rapfen: 50 cm Schleie: 25 cm
Zander 45 cm (15.03.-15.05.)
Hecht 45 cm (15.02.-15.04.)
Meerforelle 40 cm und Lachs 60 cm (01.10. - 28.02.)
Alle anderen Fischereien unterliegen den Mindestgrößen und -fristen der Schleswig-Holsteinischen Binnenfischereiverordnung.
Fanggrenze für Zander: 3 Stück pro Tag!
Es ist verboten:
- mit mehr als 2 Haken pro Angel zu fischen
- Schleppangelei zu betreiben, Boote - auch Bellyboote undähnliche Fahrzeuge - müssen während des Angelns festgelegt sein.
- während der Fischrei elektonische Hilfsmittel (z.B. Fischfinder,Live-Sonar-Technologie o.ä. Geräte) zu verwenden, die Verwendung von Bissanzeigern ist erlaubt.
- in Schöpfwerksausläufen, zu/von Brücken zu Fischen
- Zur Bestandsschonung ist das Angeln mit Kunstködern sowie toten Köderfischen vom 01.01. - 15.05. untersagt
Wichtige Rufnummern bei Fischsterben oder Verschmutzung:
Fischereiaufsicht Husum: 04841 - 3423
Wasserschutzpolizei Husum: 04841 - 830660
Geschäftsführer Fischereigenossenschaft Mitteleider: Karl-Heinz Boderius: 0178 - 7049021