Willkommen beim ASV "Biet an" Pahlen-Dörpling eV
 

Angelrichtlinien

Es darf nur mit gültigem Sportfischerpass und gültigem Angelschein gefischt werden.

Das Angeln ist mit 3 Angelruten und einer Köderfischsenke von 1x1 m² erlaubt.

in der Zeit vom 01.01. -31.12. jeden Jahres von km Stein 52 bis Ende Sorge - Einmündung Sorge aufwärts bis Sandschleuse 

Mindestmaße und Schonzeiten: 

Aal: 50 cm Karpfen: 35 cm Rapfen: 50 cm Schleie: 25 cm     

Zander 45 cm (15.03.-15.05.)

Hecht 45 cm (15.02.-15.04.)

Meerforelle 40 cm und Lachs 60 cm (01.10. - 28.02.)

Alle anderen Fischereien unterliegen den Mindestgrößen und -fristen der Schleswig-Holsteinischen Binnenfischereiverordnung.

Fanggrenze für Zander: 3 Stück pro Tag! 

Es ist verboten:

- mit mehr als 2 Haken pro Angel zu fischen

- Schleppangelei zu betreiben, Boote - auch Bellyboote undähnliche Fahrzeuge - müssen während des Angelns festgelegt sein.

- während der Fischrei elektonische Hilfsmittel (z.B. Fischfinder,Live-Sonar-Technologie o.ä. Geräte) zu verwenden, die Verwendung von Bissanzeigern ist erlaubt.

- in Schöpfwerksausläufen, zu/von Brücken zu Fischen

- Zur Bestandsschonung ist das Angeln mit Kunstködern sowie toten Köderfischen vom 01.01. - 15.05. untersagt

Wichtige Rufnummern bei Fischsterben oder Verschmutzung:

Fischereiaufsicht Husum: 04841 - 3423

Wasserschutzpolizei Husum: 04841 - 830660

Geschäftsführer Fischereigenossenschaft Mitteleider: Karl-Heinz Boderius: 0178 - 7049021